Leistung
KI-Kompetenz nach AI Act: Einweisung für KMU in Tirol
Wer im Betrieb KI-Werkzeuge einsetzt, muss seit Februar 2025 Maßnahmen ergreifen, damit das Team lernt, kompetent damit umzugehen. Wir machen daraus etwas Handfestes: klare Regeln, eine Einweisung für dein Team und eine Dokumentation, die zeigt, was getan wurde.
Was Artikel 4 verlangt
Artikel 4 der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) gilt seit dem 2. Februar 2025. Er verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, ausgenommen rein private Nutzung, also auch ein Betrieb, der KI-Werkzeuge im Alltag nutzt.
Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, heißt es: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau für jede einzelne Person muss nicht garantiert werden. Die Pflicht selbst besteht weiter.
Gemeint sind auch Personen, die im Auftrag des Betriebs mit KI arbeiten. Wie viel nötig ist, hängt von Vorkenntnissen, Einsatzkontext und betroffenen Personen ab; die KI-Servicestelle der RTR nennt zudem die Risikostufe.
Was Artikel 4 nicht verlangt
- Kein Zertifikat
- Die Verordnung schreibt weder Mindestinhalte noch ein bestimmtes Zertifikat vor.
- Kein eigener Bußgeldrahmen
- Für Artikel 4 nennt die Verordnung selbst keinen Bußgeldrahmen (Art. 99 Abs. 3 bis 5); Sanktionen regeln die Mitgliedstaaten national (Art. 99 Abs. 1). Die KI-Servicestelle der RTR weist zudem darauf hin, dass fehlende Schulung bei Schäden zivilrechtlich eine Rolle spielen kann (§ 1313a ABGB).
- Kein Einheitsprogramm
- Nicht jede Person braucht dieselbe Einweisung. Wer KI nur zum Formulieren nutzt, braucht etwas anderes als jemand, der damit Kundendaten verarbeitet.
Wie wir es umsetzen
- Bestandsaufnahme
- Welche KI-Werkzeuge im Betrieb tatsächlich genutzt werden, von wem und wofür.
- Regeln
- Eine kurze interne KI-Richtlinie: was erlaubt ist, welche Daten nicht in KI-Werkzeuge gehören, wer freigibt.
- Einweisung
- Praxisnah für dein Team, an euren eigenen Abläufen statt an allgemeinen Beispielen.
- Dokumentation
- Wer wann zu welchen Werkzeugen und Regeln eingewiesen wurde. Das entspricht der Empfehlung der KI-Servicestelle der RTR, die Umsetzung durch Dokumentation belegen zu können.
- Abgrenzung
- Rechtliche Bewertungen, etwa zu Datenschutz und Haftung, nimmt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vor. Wir erstellen die organisatorischen Regeln und die Einweisung.
Datenschutz gehört dazu
KI-Kompetenz heißt auch zu wissen, welche Daten in ein KI-Werkzeug dürfen. Aus unserer Praxis empfehlen wir, personenbezogene Daten und besonders Gesundheitsdaten nicht in frei verfügbare KI-Dienste einzugeben. Ob und unter welchen Bedingungen das datenschutzrechtlich zulässig ist, klärt eine Rechtsberatung.
Stand und Quellen
Stand: 21. Oktober 2026. Grundlage: Artikel 4 und 99 der VO (EU) 2024/1689 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744 sowie die Informationen der KI-Servicestelle der RTR (rtr.at). Diese Seite ist eine Orientierung für die Praxis und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Fragen zur KI-Kompetenz
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?
Ja. Artikel 4 unterscheidet nicht nach Betriebsgröße. Er gilt für jeden Betrieb, der KI-Systeme in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Die Verordnung gibt Kommission und Mitgliedstaaten aber ausdrücklich den Auftrag, die Bemühungen der Anbieter und Betreiber, insbesondere von KMU, zu unterstützen.
Brauchen wir ein Zertifikat?
Nein. Die Verordnung schreibt kein Zertifikat und keine Mindestinhalte vor. Sinnvoll ist eine Dokumentation, wer zu welchen Werkzeugen und Regeln eingewiesen wurde.
Was passiert, wenn wir nichts tun?
Für Artikel 4 nennt die Verordnung selbst keinen Bußgeldrahmen (Art. 99 Abs. 3 bis 5); Sanktionen regeln die Mitgliedstaaten national (Art. 99 Abs. 1). Entsteht ein Schaden, weil jemand ein KI-Werkzeug falsch eingesetzt hat, kann fehlende Einweisung zivilrechtlich eine Rolle spielen. Die RTR verweist dazu auf § 1313a ABGB.
Muss jede Person dieselbe Schulung bekommen?
Nein. Der Umfang richtet sich nach Vorkenntnissen, Einsatz und Risiko. Wer KI nur zum Formulieren nutzt, braucht weniger als jemand, der damit Kundendaten verarbeitet.
Hat sich die Pflicht 2026 geändert?
Ja. Seit 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz, ein bestimmtes Niveau je Person muss nicht garantiert werden. Die Pflicht selbst besteht weiter.
Welche KI-Werkzeuge nutzt dein Team heute? Im Erstgespräch klären wir, was davon geregelt werden sollte.
Erstgespräch buchen — 30 Minuten, kostenlos (öffnet den Buchungskalender)